From 75b68e67e36dee8dd53b078207edfae003788a0c Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: "ELGA\\nkrondraf" Date: Tue, 17 Dec 2024 15:21:40 +0100 Subject: [PATCH] Add content --- input/pagecontent/info.md | 24 ++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 24 insertions(+) diff --git a/input/pagecontent/info.md b/input/pagecontent/info.md index 2e11ec1..4003e32 100644 --- a/input/pagecontent/info.md +++ b/input/pagecontent/info.md @@ -2,8 +2,22 @@ #### Impressum und Haftungsausschluss +Medieneigentümer, Herausgeber, Hersteller, Verleger:
+ELGA GmbH, Treustraße 35-43, Wien, Österreich. Telefon: +43.1.2127050
+Internet: [www.elga.gv.at](https://www.elga.gv.at), Email: [cda@elga.gv.at](mailto:cda@elga.gv.at) + +Abbildungen: © ELGA GmbH + +Nutzung: Das Dokument enthält geistiges Eigentum der Health Level Seven® Int. und HL7® Austria, Erdbergweg 7/8, 8052 Graz; [www.hl7.at](https://www.hl7.at). + +Die Nutzung ist ohne Lizenz- und Nutzungsgebühren zum Zweck der Erstellung medizinischer Dokumente ausdrücklich erlaubt. Andere Arten der Nutzung und auch auszugsweise Wiedergabe bedürfen der Genehmigung des Medieneigentümers. + +Die Arbeiten für den vorliegenden Leitfaden wurden von den Autoren gemäß dem Stand der Technik und mit größtmöglicher Sorgfalt erbracht und über ein öffentliches Kommentierungsverfahren kontrolliert. Die Nutzung des vorliegenden Leitfadens erfolgt in ausschließlicher Verantwortung der Anwender. Aus der Verwendung des vorliegenden Leitfadens können keinerlei Rechtsansprüche gegen die Autoren, Herausgeber oder Mitwirkenden erhoben und/oder abgeleitet werden. Ein allfälliger Widerspruch zum geltenden Recht ist jedenfalls nicht beabsichtigt und von den Erstellern des Dokumentes nicht gewünscht. + #### Sprachliche Gleichbehandlung +Soweit im Text Bezeichnungen nur im generischen Maskulinum angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen und andere Geschlechtsidentitäten in gleicher Weise. Unter dem Begriff "Patient" werden sowohl Bürger, Kunden und Klienten zusammengefasst, welche an einem Behandlungs- oder Pflegeprozess teilnehmen als auch gesunde Bürger, die derzeit nicht an einem solchen teilnehmen. Es wird ebenso darauf hingewiesen, dass umgekehrt der Begriff Bürger auch Patienten, Kunden und Klienten mit einbezieht. + ### Verwendete Standards und gesetzliche Grundlagen inkl. Hinweis auf Revisionen @@ -15,6 +29,16 @@ inkl. Hinweis auf Revisionen ### Leitfadenerstellungs- und Harmonisierungsprozess +Für die Ausgestaltung der Inhalte von "FHIR Implementierungsleitfäden" ist eine breite Beteiligung der Stakeholder wesentlich, um die praktische Nutzbarkeit und die Akzeptanz durch die ELGA-Benutzer sicherzustellen. Für diese interdisziplinären Expertengruppen stehen nicht die technischen, sondern vor allem medizinisch-inhaltliche Aspekte im Vordergrund. Die technischen Inhalte werden großteils von den Redaktionsteams beigetragen. + +Ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen ist die Einigung auf Vorgaben für einheitliche Dokumentation und Codierung der Information. Diese durch die Arbeitsgruppen erreichte "Harmonisierung" etabliert neue nationale Qualitätsstandards der medizinischen Dokumentation. Die Leitfäden werden über ein reguläres Standardisierungsverfahren ("Ballot") durch die HL7 Anwendergruppe Österreich (HL7 Austria) zu einem nationalen HL7 Standard. + +Dieser Implementierungsleitfaden entstand durch die Harmonisierungsarbeit der AG Integrierte Versorgung, die im Jahr 2024 tagte. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe wurden durch ihre Organisation delegiert. + +Die Arbeitsgruppe harmonisierte primär die inhaltlichen Vorgaben und soweit möglich die zu verwendenden Terminologien (Value-Sets). Die Formulierung der technischen Spezifikation des FHIR Implementierungsleitfadens erfolgte durch die ELGA GmbH parallel bzw. nach der inhaltlichen Festlegung. + +Der Leitfaden wurde in einem technischen Abstimmungsverfahren durch die HL7 Austria (Ballot xxx) zu einem österreichischen HL7-Standard. Die Verbindlichkeit zur Anwendung wird durch eine Verordnung zum Gesundheitstelematikgesetz 2012, BGBl.I Nr.111/2012 begründet. + #### Autoren und Mitwirkende ### Technischer Hintergrund