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BWL Compilation

Grundlagen

Gewerbe

Ein Gewerbe ist jede dauerhafte, selbstständige Tätigkeit, mit der Absicht Gewinn zu erzielen. (Mit Ausnahme der Freiberufler).

Kriterien

dauerhaft

Das ist sehr schwammig, irgendwie regelmäßig, kommt auf Einzelfallrechtsprechung an. Wer, zum Beispiel, mehr als 3 Immobilien innerhalb von 5 Jahren verkauft, tut dies dauerhaft.

selbstständig

Selbstständigkeit ist ein Kriterium für das Gewerbe zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit.

Scheinselbstständigkeit, arbeitnehmerähnliches Verhältnis
  • Weisungsgebundenheit an den Auftraggeber
  • Einordnung in die Organisation des Auftraggebers
    • Wenn Ich zu Terminen erscheinen muss, etc... je weniger Freiheiten Ich habe
  • wirtschaftliche Abhängigkeit vom Auftraggeber
    • Habe Ich nur einen Auftraggeber, die ganze Zeit über Jahre hinweg dann gibt es eigentlich nichts mehr zu prüfen. Bei mehreren Arbeitgebern kann es trotzdem dazu kommen. Wenn ein Auftraggeber z.B. 90% des Umsatzes ausmacht...
Bei Feststellung von Scheinselbstständigkeit
  • Nachzahlung der Sozialversicherungen
  • Nachzahlung des Gehalts
Warum ist ein Angestellter für eine Firma doofer als ein Freiberufler?
  • Sozialversicherungen
    • KV, PV, RV, AV, UV ca. 20% des Lohns
  • Lohnnebenkosten
    • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    • Urlaubstage
    • ...
    • ca. 50% des Lohns

Gewinnerzielungsabsicht

Dient dazu dass man z.B. Hobbies nicht steuerlich absetzen kann. Es steht Gewinnerzielungsabsicht da Gewinn verfassungsrechtlich schwer wäre. Ein Gewinn findet ja meist nicht zu Beginn der Selbstständigkeit statt, bzw. es kann Verluste geben. Der Gesetzgeber muss Verluste berücksichtigen. Verluste sind mit zukünftigen Gewinnen zu verrechnen. Wenn ca. 4-5 Jahre nur Verluste gefahren werden, dann kommt ein Schreiben vom Finanzamt dass diese nur noch unter Vorbehalt akzeptiert werden. Später erhält man ein Schreiben mit der Anzweiflung der Gewinnerzielungsabsicht, anschließend werden die Verluste rückwirkend gestrichen und man muss Steuern zahlen.

Gewerbefreiheit

Jeder Bürger kann grundsätzlich frei entscheiden, ob und welches Gewerbe er ausüben möchte.

Gewerbeanmeldung

Gewerbetreibende müssen ihr Gewerbe beim Gewerbeamt (Wirtschaftsamt) anmelden. Freiberufler nicht.

Kaufmann (im Sinne des HGB)

Ein Kaufmann ist, wer im Handelsregister eingetragen ist.

  • Freiberufler können sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.
  • Kleingewerbetreibende müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen lassen.

Für Kaufleute gilt das Handelsgesetzbuch (HGB) mit all seinen Paragraphen uneingeschränkt.

Ist-Kaufleute

Hier liegt ein Handelsgewerbe vor. Handelsgewerbe hat nichts mit "Handeln" zu tun, sondern ist einfach nur ein Gewerbe größerem Umfangs. Dann muss dieses Gewerbe ins Handelsregister eingetragen werden. Dann ist man Ist-Kaufmann

Handelsgewerbe: Gewerbe größerem Umfangs

Kann-Kaufleute

Jeder der sich freiwillig ins Handelsregister eintragen hat, aber nicht muss.

Form-Kaufleute

Jeder der im Handelsregister steht.

Handelsregister

Das Handelsregister ist ein amtliches Verzeichnis aller Kaufleute eines Amtsgerichtsbezirks. Jeder kann das Handelsregister einsehen.

Der Handelsregistereintrag

Der Handelsregistereintrag enthält:

  • Bezeichnung der Firma (incl. Rechtsform)
  • Gründungsdatum
  • Firmenzweck
  • Firmensitz
  • Geschäftsführer
  • Gesellschafter
  • (ab Prokura muss alles im HG eingetragen sein)

Wozu benötigt man das Handelsregister?

  • Information ob es die Firma überhaupt gibt
  • Einsicht des Firmensitzes für Klagen
  • Wer vertretungsberechtigt für die Firma? Wer darf Willenserklärungen für die Firma abgeben?

Vorteile / Nachteile des Handelsregistereintrages

  • Vorteile
    • Image
    • Titel "e.K." -> damit Kaufmann im Sinne des HGB
  • Nachteile
    • Kosten der Eintragung
      • Notar usw.. ca. 170€
    • Ein Kaufmann muss eingehende Ware unverzüglich prüfen
      • mindestens am nächsten Tag
        • es sei denn er macht gerade Inventur etc..
      • ansonsten kein Recht der Mängelrüge da nicht unverzüglich geprüft
    • bei einem Kaufmann geht der Gesetzgeber davon aus man sei "Profi" und es gilt das HGB
      • bei Kleingewerbetreibenden die nicht dem HGB unterliegen gilt u.a. nur das BGB

Firma

Die Firma ist der Name eines Kaufmanns.

Rechtsformen

Allgemeines für alle Rechtsformen

Änderungen durch Gesellschaftervertrag (Abweichung vom Standardrecht)

Vertragliche Regelungen haben in der Regel Vorrang vor gesetzlichen Regelungen.

Haftung

lässt sich nicht ändern, gebunden an Gesetz

Geschäftsführung

Kann geändert werden bzw. von Standardgesetzgebung abweichen. Es besteht hier weitgehend Vertragsfreiheit

Vertretung

Die Außenvertretung kann nur eingeschränkt geändert werden und muss eindeutig geregelt sein (z.B ist die Regelung "Es müssen immer zwei Vertreter unterschreiben" rechtens, da es eine eindeutige Regelung ist). Inhaltliche Aufteilungen sind nicht zulässig (z.B. A vertritt nur Technik). Die Vertretungsmacht kann jedoch auf einzelne Niederlassungen beschränkt werden. Da es für Außenstehende unzumutbar ist, interne Absprachen der Gesellschafter zu kennen, muss jede Abweichung von der gesetzlich vorgesehenen Vertretungsbefugnis durch Eintragung ins Handelsregister publik gemacht werden.

Übersicht

  • Einzelunternehmungen
    • Freiberufler
    • Kleingewerbetreibender
    • eingetragener Kaufmann (e.K.)
  • Personengesellschaften
    • GbR (BGB-Gesellschaft)
    • OHG
    • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Kapitalgesellschaften
    • GmbH
    • Unternehmergesellschaft (UG)
    • Aktiengesellschaft (AG)
  • Mischgesellschaften (Personen- & Kapitalgesellschaften)
    • GmbH & Co. KG

Einzelunternehmungen

Freiberufler

Es gibt keine wirkliche Logik dahinter welche Berufsgruppe Freiberufler sein darf und welche nicht. Deutschland ist eins der wenigen Länder die einen Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbe machen. Eher sehr schwammig, es gibt eine Katalogliste. Stichwort Katalogberufe. Schwammig weil, wenn man eine Tätigkeit ausübt die einem der Katalogberufe ähnlich ist..., wenn man eine Tätigkeit mit akademischem Anspruch ausübt... usw.

Meistens akademische und künstlerische Tätigkeiten.

(1/4 jährlich Steuervorausszahlung)

Vorteile eines Freiberuflers

  • einzige Pflicht: Steuernummer und jährliche Steuererklärung
  • keine Gewerbeanmeldung, kein Gang zum Gewerbeamt
  • keine IHK Zwangsmitgliedschaft
  • keine doppelte Buchführung (kein Zwang, freiwillig)

Kleingewerbetreibender

Kleingewerbetreibender (bis 17.500€/Jahr) kann ins Handelsregister eingetragen werden, muss aber nicht. Wenn er das will ist er eK

eingetragener Kaufmann (e.K.)

Wikipedia sez:

Die Bezeichnung Eingetragener Kaufmann oder Eingetragene Kauffrau gibt in Deutschland an, dass ein Einzelunternehmer, das heißt eine natürliche Person, als Kaufmann bzw. Kauffrau im Handelsregister eingetragen ist. Üblich sind die Abkürzungen e.Kfm. bzw. e.Kfr. oder geschlechtsneutral e.K.

Personengesellschaften

Allgemeines für alle Personengesellschaften

  • mindestens 2 Gesellschafter bzw. Gründer zur Gründung und jederzeit danach
  • Kapital egal
  • werden immer von den Gesellschaftern geführt (von bestimmten oder allen)
  • mindestens ein Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen

Begriffserklärung Haftung

  • Unbeschränkt

    Haftung mit komplettem Privatvermögen.

  • Solidarisch / Gesamtschuldnerisch

    Jeder Gesellschafter haftet für die kompletten Schulden der Gesellschaft und nicht nur anteilig. (Einer für Alle)

  • Direkt / Unmittelbar

    Der Gläubiger kann jeden Gesellschafter unmittelbar zur Zahlung auffordern, ohne vorher in das Gesellschaftsvermögen zwangsvollstrecken zu müssen. Ein Gesellschafter kann von den anderen Gesellschaftern Schulden einklagen, aber das ist sein Problem. Nach außen gilt Gläubigerschutz.

Überblick

GbR OHG KG
Definition Vertraglicher Zusammenschluss von mindestens 2 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen (beliebigen) Zwecks Gesellschaft deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist. Ohne Haftungsbeschränkungen der Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern. Gesellschaft, die auf den Betrieb eines kaufmännischen Gewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär), während mindestens ein anderer Gesellschafter nur mit seiner Einlage haftet (Kommanditist).
Rechtsgrundlage §§705ff BGB §§ 105ff HGB §§ 161ff HGB (Sonderform der OHG, §§161ff regelt nur das, was von der OHG abweicht.). Die Rechtsstellung der Komplementäre bemisst sich nach den Vorschriften der OHG
Eigenschaften Die GbR wird nicht ins Handelsregister eingetragen. Sie hat keine Firma. Die OHG ist keine juristische Person. Sie hat keine Organe, es gibt keine Mindesteinlage siehe OHG
Gründung mindestens 2 Personen, Der Gesellschaftsvertrag ist formlos und mündlich möglich Mindestens 2 Personen. Der Gesellschaftsvertrag ist formfrei. Eintragung ins Handelsregister fdsfs siehe OHG + zusätzlich muss die Handelsregisteranmeldung die Bezeichnung der Kommanditisten und den Betrag jeder Kommanditeinlage enthalten
Geschäftsführung Gemeinschaftlich / Einstimmigkeitsprinzip Einzelgeschäftsführung aller Gesellschafter mit Vetorecht. Bei außergewöhnlichen Maßnahmen (z.B. Errichtung von Zweigniederlassungen) ist ein Beschluss sämtlicher - also auch der nicht geschäftsführungsberechtigten - Gesellschafter erforderlich. Jeder Komplementär, entsprechend OHG. Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen, haben jedoch ein Widerspruchsrecht bei außergewöhnlichen Geschäften. Kommanditisten können per Gesellschaftsvertrag Geschäftsbefugnisse übertragen werden.
Vertretung Gemeinschaftlich Jeder Gesellschafter ist berechtigt allein die Gesellschaft zu vertreten (Einzelvertretung) Kommanditisten sind grundsätzlich nicht vertretungsberechtigt.
Haftung unbeschränkt, solidarisch / gesamtschuldnerisch, direkt / unmittelbar Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt, gesamtschuldnerisch und unmittelbar Komplementäre: siehe OHG, Kommanditist: haftet in Höhe der noch nicht erbrachten Einlage mit seinem Privatvermögen. Ist die Einlage geleistet, entfällt die Haftung

GbR/BGB Gesellschaft (Ergänzungen zur Tabelle)

  • ist die einzige Rechtsform die nicht ins Handelsregister eingetragen wird (von den hier besprochenen Personen / Kapitalgesellschaften)
  • wenn man beschließt einen gemeinsamen Zweck zu erreichen, hat man (teilweise ohne es zu wissen) eine GbR gegründet

OHG (Ergänzungen zur Tabelle)

  • ähnelt der GbR, wesentlicher Unterschied ist die Eintragung ins Handelsregister
  • Einzelgeschäftsführung aller Gesellschafter mit Vetorecht
    • jeder Gesellschafter kann einzeln Geschäfte führen, es sei denn ein Gesellschafter hat etwas dagegen (Vetorecht)
  • Außenvertretung
    • Jeder Gesellschafter ist berechtigt, allein die Gesellschaft zu vertreten
    • Gläubiger können, vom Gesetz abweichende Regelungen, im Handelsregister nachschauen
    • eventuelle Verletzung der Geschäftsführungsrechte (Gesellschafterbeschlüsse) sind OHG-intern zu regeln (Gläubigerschutz)

Ein Gesellschafter kann nicht einfach rausgeworfen werden, es sei denn er verletzt regelmäßig den Gesellschaftervertrag.

Unterschiede zur GbR

  • OHG nur für gewerbliche Zwecke, GbR für alle Zwecke
  • OHG muss ins Handelsregister eingetragen werden
  • Es muss ein (zumindest mündlicher) Gesellschaftervertrag vorliegen

Kommanditgesellschaft (KG) (Ergänzungen zur Tabelle)

  • Die KG ermöglicht die Beteiligung an einer Personengesellschaft ohne das Risiko der unbeschränkten Haftung
  • Komplementäre
    • entsprechen den Gesellschaftern der OHG
    • führen die Geschäfte
    • Vertreten die KG
    • haften wie bei der OHG (solidarisch, direkt und unbeschränkt)
  • Kommanditisten
    • leisten in der Regel nur ihre Einlage, aber keinen Arbeitseinsatz
    • haften mit dem Privatvermögen in Höhe der noch nicht erbrachten Kommanditeinlage
      • diese wird im Handelsregister pro Kommanditist eingetragen
    • nicht berechtigt zur Geschäftsführung
      • kann aber optional im Gesellschaftsvertrag anders geregelt werden (Innenverhältnis)
    • nicht berechtigt zur Vertretung
    • hoffen auf Gewinn
    • es gibt meistens mehr Kommanditisten als Komplementäre
      • aus Haftungsgründen z.B.

Kapitalgesellschaften

Allgemeines für alle Kapitalgesellschaften

  • Personenanzahl egal, eine Person reicht
  • gesetzlich festgelegtes Mindestkapital (Eigenkapital)
  • Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und handeln durch vom Gesetzgeber festgelegte Organe
  • es haftet nur das vorhandene Gesellschaftsvermögen

Überblick

GmbH Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) Aktiengesellschaft (AG)
Definition Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zu jedem Zweck gegründet werden kann und für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber nur das Gesellschaftsvermögen haftet "Mini-GmbH", keine neue Rechtsform, sondern eine Variante der klassischen GmbH Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit und einem, in Aktien zerlegten, Grundkapital, für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Rechtsgrundlage GmbHG siehe GmbH AktG
Eigenschaften Die GmbH ist eine juristische Person. Die GmbH muss kein Handelsgewerbe betreiben. Unternehmensgegenstände können z.B. auch kulturelle oder wissenschaftliche Zwecke sein. siehe GmbH Die AG ist eine juristische Person
Gründung Kann durch eine Person errichtet werden. Das Stammkapital beträgt mindestens 25000€ (auch Sacheinlagen). Vor Eintragung ins Handelsregister müssen die Sacheinlagen voll erbracht, die Geldeinlagen mit mindestens 1/4 jeder Stammeinlage eingezahlt und Geld+Sacheinlagen zusammen mindestens 12.500€ ergeben. siehe GmbH, jedoch muss das Stammkapital lediglich 1€ betragen und es sind keine Sacheinlagen zulässig. Grundkapital von mindestens 50.000€, vor Eintragung ins Handelsregister müssen Sacheinlagen voll und Bareinlagen mindestens zu 1/4 des Aktiennennbetrages erbracht worden sein.
Organe Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat (zwingend ab 500MA), Geschäftsführer siehe GmbH Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung
Geschäftsführung durch Geschäftsführer siehe GmbH Vorstand
Vertretung durch Geschäftsführer siehe GmbH Vorstand
Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen siehe GmbH nur mit Gesellschaftsvermögen

GmbH (Ergänzungen zur Tabelle)

  • Sacheinlage
    • Übertrag des Eigentums an die GmbH, Übereignung

Zur Anmeldung zum Handelsregister werden eine Reihe von Unterlagen benötigt:

  • Gesellschaftsvertrag in notarieller Form
  • Legitimation der Geschäftsführer
  • Gesellschafterliste (Name, Vorname, Beruf, Wohnort, übernommene Stammeinlage, Unterschrift)
  • Versicherung, dass die vom Gesetz geforderten Mindestleistungen auf die Stammeinlagen erbracht worden sind
  • Angaben über die Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer (Einzel- oder Gesamtvertretung)
  • Unterschrift der Geschäftsführer

Organe der GmbH

Geschäftsführer
  • wird über Gesellschaftsvertrag, Beschluss der Gesellschafter oder (wenn im Gesellschaftsvertrag vorgesehen) durch den Aufsichtsrat bestellt
  • führt und vertritt die GmbH
  • einen Geschäftsführer kann jederzeit rausgeschmissen werden, ein Gesellschafter nicht
  • muss selbstständig Insolvenzantrag stellen
    • bei Zahlungsunfähigkeit
    • bei Überschuldung Schulden > Vermögen
  • bei mehreren Geschäftsführern häufig Aufteilung der Geschäftsführung in Geschäftsbereiche
    • jedoch nur im Innenverhältnis wirksam
Gesellschafterversammlung
  • ordentliche Gesellschafterversammlung wird durch die Geschäftsführer einberufen
  • Bestellung, Überwachung und Abberufung der Geschäftsführer
Beschlüsse
  • normale Beschlüsse können mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst werden
    • pro 1€ Geschäftsanteil gibt es eine Stimme
  • Satzungsänderunge bedürfen einer 3/4 Mehrheit
    • Beschluss muss dann notariell beurkundet werden
    • wird wirksam mit der Eintragung im Handelsregister
    • Satzungsänderungen sind:
      • effektive Kapitalerhöhung (d.h. Erhöhung der Stammeinlagen)
      • Beitritt neuer Gesellschafter
Aufsichtsrat
  • überwacht die Geschäftsführer
  • ab 500 MA zwingend vorgeschrieben (Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht)
  • freiwillig kann bei jeder GmbH ein Aufsichtsrat gegründet werden

Vorteile der GmbH

  • Kleinbetriebe haben die Möglichkeit mit beschränktem Risiko, wenig Gründungskapital und flexibler Rechtslage im Innenverhältnis am Geschäftsverkehr teilzunehmen
  • durch Einmann-GmbH kann auch ein Einzelunternehmer eine beschränkte Haftung erreichen
  • Im Vergleich zur AG ist Gründung einfacher und billiger
  • Gesellschaftsbeschlüsse setzen keine notarielle Beurkundung voraus

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) (Ergänzungen zur Tabelle)

Das Stammkapital muss lediglich 1€ betragen. Es muss vor der Anmeldung zum Handelsregister in voller Höhe eingezahlt worden sein. Die UG (haftungsbeschränkt) muss solange mindestens 1/4 des Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis das ursprüngliche Stammkapital und die angesammelten Rücklagen zusammen 25.000€ erreichen. Dann kann die Firma entweder unverändert weitergeführt, oder in eine normale GmbH umgewandelt werden.

AG (Ergänzungen zur Tabelle)

  • jeder Aktionär muss von seinen übernommenen Aktion mindestens 1/4 des Aktienbetrages einzahlen
  • börsennotierte AG´s
    • Vorteil: einfacher Aktienkauf und Verkauf

Organe der AG

Vorstand
  • führt die Geschäfte und vertritt die AG
  • kann aus einer Person bestehen (überlicherweise aber mehrere)
  • bei mehreren Mitgliedern gilt Gesamtgeschäftsführung und Gesamtvertretung
  • Vorstandsmitglieder dürfen nicht gleichtzeitig im Aufsichtsrat der selben AG sitzen
Aufsichtsrat
  • bestellt den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung
    • kann Unterlagen der Gesellschaft einsehen und prüfen
  • kann Vorstandsmitglieder abberufen
    • z.B. bei grober Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung
  • man kann alleine eine AG gründen, braucht dann aber noch jemanden für den Aufsichtsrat
  • wesentliches Machtinstrument für Großaktionäre da diese über die Hauptversammlung die Zusammensetzung des Aufsichtsrats weitgehend bestimmen können
Zusammensetzung des Aufsichtsrates
  • bis zu 500 MA
    • nur Vertreter der Anteilseigner
  • 500 MA, < 2000 MA

    • der Aufsichtsrat muss zu 1/3 mit Arbeitnehmervertretern besetzt sein
  • 2000 MA

    • 50% Anteilseigner, 50% Arbeitnehmervertreter
    • Anteilseigner haben jedoch bei Stimmengleichheit eine Zweitstimme, d.h. mehr Macht
Hauptversammlung (Aktionäre)
  • ist eine Versammlung der Aktionäre
  • wählt den Aufsichtsrat
  • Stimmrecht bemisst sich nach den Aktiennennbeträgen
  • da in der Regel nicht alle Kleinaktionäre die Hauptversammlung besuchen, reicht hier meist eine Mehrheit von ca. 35%
Aufgaben der Hauptversammlung
  • Wahl der Aufsichtsratsmitglieder
  • Satzungsänderungen (u.a. Kapitalerhöhung)
    • 3/4 Mehrheit
  • Verwendung des Bilanzgewinns

Aktien

  • Das Grundkapital der Aktiengesellschaft ist in Aktien zerlegt
  • die Aktie verbrieft einen bestimmten Anteil am Grundkapital
  • Rechte
    • Recht auf Gewinnanteile
    • Liquidationserlöse
    • Stimmrecht
  • Pflichten
    • Zahlung des Aktienbetrags

Kapitalerhöhung

Benötigt die AG zusätzliches Eigenkapital, kann sie dies durch eine Kapitalerhöhung, d.h. durch Ausgabe neuer (junger) Aktien, beschaffen. Hierzu ist eine Satzungsänderung, also ein Beschluss der Hauptversammlung mit 3/4 Mehrheit notwendig. Die Kapitalerhöhung bewirkt einen Zugang flüssiger Mittel in Höhe des Ausgabebetrages mal Anzahl der Aktien. Stammaktionäre haben auf die neuen Aktien ein Vorkaufsrecht. (D.h. wenn alle Aktionäre ihr Vorkaufsrecht wahrnehmen, gibt es keine neuen Aktionäre).

Beispiel:

Grundkapital: 100000 Aktien * 1€ = 100000€
Kapitalerhöhung um 50000 Aktien * 4€ = 200000€

Ltd.

  • gründbar mit 1 Pfund
  • trotzdem beschränkte Haftung

Mischgesellschaften (Personen- & Kapitalgesellschaften)

GmbH & Co. KG

  • ist eine Kommanditgesellschaft bei der der Komplementär eine GmbH ist
  • es gibt keine natürliche Person mehr, die mit dem Privatvermögen haftet

Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit

Ziele der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit

  • Über ortsansässige Vertriebsorganisationen den Zugang zu ausländischen Märkten erleichtern bzw. schneller zu erschließen.
  • Zusammen die Marktmacht erhöhen (Kartelle, Einkaufsgenossenschaften etc.).
  • Neue Produkte und Verfahren schneller, billiger und mit weniger Risiko entwickeln.
  • Durch eine gemeinsame Produktion die Kostenvorteile der Massenproduktion nutzen.
  • Ressourcen kombinieren (ARGE, Konsortien etc.).
  • Über die Zusammenarbeit Know-how dazu gewinnen.
  • Feindliche Übernahmen erschweren.

Unternehmenszusammenschlüsse

Zur Sicherstellung eines funktionierenden Marktes dient insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Im Rahmen der Fusionskontrolle kann das Kartellamt jede Form von Unternehmenszusammenschlüssen (also auch z.B. Konzernbildungen) verbieten, wenn dadurch eine markbeherrschende Stellung erreicht oder verstärkt wird. Das Kartellamt kann einschreiten, wenn marktbeherrschende Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen, um andere Unternehmen zu behindern oder zu benachteiligen.

Kartell

Unternehmen einer Branche sprechen sich ab (z.B. Gebietskartelle, Preiskartelle). Kartelle sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen regelt das Kartellgesetz.

Konzern

Konzerne sind Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen die rechtliche Selbstständigkeit erhalten bleibt, die wirtschaftliche Selbstständigkeit jedoch durch eine einheitliche Leitung verloren geht.

  • Muttergesellschaft -> Tochtergesellschaften
    • Tochtergesellschaften werden wirtschaftlich von Muttergesellschaft beherrscht
    • Muttergesellschaft weiterhin operativ tätig
  • Holding -> Tochtergesellschaften
    • Holding nicht operativ tätig
    • hält 100% der Anteile der Tochtergesellschaften

Fusion

Bei einer Fusion verlieren die Unternehmen sowohl ihre wirtschaftliche als auch ihre rechtliche Selbstständigkeit. Die Fusion kann durch vollständige Übernahme von Unternehmen durch ein anderes Unternehmen oder durch Verschmelzung mehrerer Unternehmen zu einem neu gegründeten Unternehmen erfolgen.

Fusion vs. Konzern

  • Konzern
    • weniger finanzielle Mittel nötig
      • Nur Mehrheit bei der Hauptversammlung
    • weniger Verwaltungsaufwand
      • beide Firmen bleiben selbstständig, weniger rechtlicher Aufwand
  • Fusion
    • nur noch eine statt n Hauptversammlungen
    • nur noch 1 Jahresabschluss...
    • direktere Machtausübung

Finanzbuchführung (FIBU) und Jahresabschluss

  • externes Rechnungswesen
  • unterliegt gesetzlichen Vorgaben
  • Dokumentations- und Beweismittel
  • ist Pflicht

Alle Geschäftsfälle werden lückenlos auf Belegen erfasst und anschließend sachlich geordnet auf Koten gebucht. Doppelte Buchführung bedeutet, dass jeder Geschäftsvorfall auf zwei Konten gebucht wird. Geschäftsfälle => Belege => Konten. Belege sind z.B. Rechnungen und Kassenbons.

Buchführungspflicht

Lt. Handelsgesetzbuch (HGB) ist jeder Kaufmann zu einer doppelten Buchführung verpflichtet. Laut Abgabenordnung(AO) auch jeder Gewerbetreibende. Ausnahme: e.K. oder Gewerbetreibende deren Gewinn kleiner gleich 50.000€ und Umsatz kleiner gleich 500.000€ müssen keine doppelte Buchführung durchführen.

Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)

Die Buchführung muss so beschaffen sein, dass sie einem Sachverständigen Dritten (z.B. Betriebsprüfer des Finanzamtes) innerhalb angemesssener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann.

  • Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah, lückenlos, richtig und sachlich geordnet (Konten) gebucht werden.
  • Jede Buchung muss anhand von Belegen jederzeit nachprüfbar sein. (Keine Buchung ohne Beleg)
  • Der Jahresabschluss muss übersichtlich gegliedert sein.
  • Die Buchführungsunterlagen (Bücher und Belege) sind 10 Jahre aufzubewahren.

Inventur, Inventar und Bilanz

Inventur

Die Inventur ist die Erfassung aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens nach Art, Menge und Wert zu einem bestimmten Stichtag. Jedes buchführrungspflichtige Unternehmen muss zum Ende des Geschäftsjahres eine Inventur durchführen.

  • körperliche Vermögensgegenstände (Maschinen, Rohstoffe) werden gezählt, gemessen oder gewogen
  • nicht-körperliche Vermögen (z.B. Forderungen und Schulden) werden anhand der Buchhaltungsunterlagen ermittelt

Im Gegensatz zur Stichtagsinventur (am letzten Tag des Geschäftsjahres) sind für Güter des Vorratsvermögens (z.B. Bestände an Material) verschiedene Inventurvereinfachungsverfahren zugelassen, z.b. die permanente Inventur, bei der der Erfassungsaufwand auf das ganze Jahr verteilt wird.

Inventar

Das Inventar ist das Ergebnis der Inventur. Es ist das Bestandsverzeichnis aller Vermögenswerte und Schulden.

  • A Vermögen
    • Posten werden anhand der Liquidität gegliedert. Schnell liqudierbar ist ganz unten (z.B. Bankguthaben) und sehr feste Dinge stehen oben (Gebäude)
    • I Anlagevermögen
      • Alles was dem Unternehmen längerfristig dient (längerfristig: > 1 Jahr)
    • II Umlaufvermögen
      • Alles was dem Unternehmen kurzfristig dient
      • Gliederung:
        • Material
        • unfertige Erzeugnisse
        • fertige Erzeugnisse
        • Forderungen
        • Kasse und Bank
  • B Schulden
    • geordnet nach Fälligkeit
    • I langfristige Schulden
    • II kurzfristige Schulden
  • C Ermittlung des Eigenkapitals

Bilanz

Die Bilanz baut auf dem Inventar auf. Da das Inventar zu unübersichtlich für einen schnellen Überblick ist, müssen buchführungspflichtige Unternehmen zum Ende des Geschäftsjahres zusätzlich eine Bilanz erstellen. In der Bilanz werden Vermögen und Kapital gegenübergestellt. Auf beiden Seiten muss die Summe gleich hoch sein. (Wenn Ich etwas für 1000€ kaufe, dann muss Ich auch irgendwoher 1000€ beschaffen). Zu jeder Position in der Bilanz gibt es eine Einzelabrechnung (Konto).

Aubau der Bilanz

Struktur
Aktiva Passiva
I Anlagevermögen I Eigenkapital
II Umlaufvermögen II Fremdkapital
was sehe Ich auf den beiden Seiten der Bilanz?
Aktiva Passiva
Investitionsseite Finanzierungsseite
Mittelverwendung Mittelherkunft
Wie wurde das verfügbare Kapital (die vorhandenen Mittel) verwendet? Wo kommen die finanziellen Mittel her?
Bestand des Vermögens Bestand des Kapitals

Doppelte Buchführung

Veränderung der Bilanz durch Geschäftsvorfälle

Geschäftsvorfälle verändern die Positionen der Bilanz.

  • Aktivtausch
    • eine Aktivposition nimmt zu, eine andere Aktivposition nimmt ab
    • Bsp: Kunde begleicht fällige Rechnung durch Banküberweisung (Zunahme Bank(A), Abnahme Forderung aus Lieferungen und Leistungen(A))
  • Passivtausch
    • eine Passivposition nimmt zu, eine andere Passivposition nimmt ab
    • Bsp: Vereinbarung mit Lieferanten, dass kurzfristige Verbindlichkeiten in langfristiges Darlehen umgewandelt werden (Zunahme Darlehen(P), Abnahme Verbindlichkeiten a. LL. (P))
  • Aktiv-Passiv-Mehrung
    • es erhöhen sich beide Seiten der Bilanz
    • Bsp: Kauf eines Firmenwagens mit Zahlungsziel 3 Wochen (Zunahme Fuhrpark(A), Zunahme Verbindlichkeiten a.LL. (P))
  • Aktiv-Passiv-Minderung
    • es veringern sich beide Seiten der Bilanz
    • Bsp: Überweisung von Geld an unseren Lieferanten zum Ausgleich fälliger Rechnung (Abnahme Bank(A), Abnahme Verbindlichkeiten a.LL. (P))

Auflösung der Bilanz in Bestandskonten

Die aus der Bilanz abgeleiteten Konten bezeichnet man als Bestandskonten. Hierbei unterscheidet man zwischen Aktivkonten und Passivkonten.

  • Zugänge immer auf der selben Seite wie den Anfangsbestand buchen
  • Abgänge stehen auf der entgegengesetzten Seite der Zugänge (Abgänge sind das Gegenteil von Zugängen)

Aktivkonten

  • Anlagevermögen und Umlaufvermögen
Soll Haben
Anfangsbestand(AB) Abgänge
Zugänge

Passivkonten

  • Eigenkapital und Fremdkapital
Soll Haben
Abgänge Anfangsbestand(AB)
Zugänge

“sehen sie hier woher das Geld kommt? Nein? Dann kann es kein Passivkonto sein!”

Buchen auf Bestandskonten

  1. Zu Beginn des Geschäftsjahres müssen die Konten eröffnet werden. Hierzu werden die in der Bilanz ausgewiesenen Anfangsbestände in den Konten eingetragen.
  2. Während des Jahres muss das Unternehmen die auftretenden Geschäftsfälle auf den verschiedenen Konten erfassen
  3. Am Ende des Geschäftsjahres wird für jedes Konto der Schlussbestand errechnet.
    • hierzu ermittelt man die Differenz(Saldo) zwischen der Summe der Spalten Soll und Haben...
    • ... und trägt den Saldo auf der Kontoseite mit dem kleineren Wert ein.
    • auf beiden Seiten des Kontos steht nun der selbe Wert
    • Saldo ist für das Schlussbilanzkonto (SBK)

Was ich auf der einen Seite im Soll buche, muss Ich auf der anderen Seite im Haben buchen und umgekehrt.

Buchungssatz

Soll an Haben, Konto A an Konto B

Beispiele:

  • Bank an Forderungen 2000€ (einfacher Buchungssatz)
  • Werbeaufwendungen 800€ und Vorsteuer 152€ an Bank 952€ (zusammengesetzter Buchungssatz)

Grundbuch

  • chronologische Reihenfolge meiner Buchungen
  • was steht da drin?
    • Datum
    • Belegnummer
    • Text
    • Buchung selber (welche Konten)

Beispiel

Warum wird im Grundbuch die Belegnummer angegeben?

Stellen Sie sich vor wenn das nicht dasteht... jetzt kommt der Betriebsprüfer und kommt halt so gaaarnich klar...

Hauptbuch

Die sachliche Ordnung, nichts anderes als meine Konten

Eröffnungsbilanzkonto (EBK)

Das Eröffnungsbilanzkonto(EBK) ist ein Hilfskonto, damit die Anfangsbestände bei der Konteneröffnung korrekt auf zwei Konten gebucht werden können. (Doppelte Buchführung bedeutet buchen auf zwei Konten und die Bilanz ist kein Konto). Das EBK ist das genaue Spiegelbild der Eröffnungsbilanz.

Wenn Ich z.B. das Konto BGA(Aktiv) mit einem Anfangsbestand von 1000€ eröffnen will dann:

  1. Trage Ich EBK 1000€ beim Konto BGA auf Soll - Seite ein (weil Aktivkonto)
  2. Trage Ich GBA 1000€ beim Konto EBK auf der Haben - Seite ein

BGA

Soll Haben
EBK 1000

EBK

Soll Haben
BGA 1000

Schlussbilanzkonto (SBK)

Zum Ende eines Geschäftsjahres werden die Konten abgeschlossen. Dazu wird

  1. Der Saldo ermittelt
    • Differenz zwischen Soll und Haben
  2. Der Saldo wird als SBK Posten auf die wertmäßig kleinere Seite des Kontos geschrieben
  3. Im Schlussbilanzkonto wird es dann auf der gegenüberliegenden Seite gebucht

BGA

Soll Haben
EBK 1000 SBK 1000

SBK

Soll Haben
BGA 1000

Wenn alles richtig gebucht wurde, ergeben beide Seiten des SBK die gleiche Summe.

Buchen auf Erfolgskonten

Um den Unternehmenserfolg ermitteln zu können, benötigt die Finanzbuchhaltung alle Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres. Das Eigenkapitalkonto blieb bis jetzt stehts unverändert. Dies lag daran, dass alle bisher gebuchten Geschäftsvorfälle sich nicht auf den Unternehmenserfolg ausgewirkt haben. Die Erfolgskonten werden unterteilt in:

  • Aufwandskonten (negativ für den Gewinn)
    • z.B. Verbrauch von Heizöl und Rohstoffen, Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Ertragskonten (positiv für den Gewinn)
    • z.B. Umsatzerlöse für unsere verkauften Produkte, Zinsgutschriften

Alle Aufwendungen werden im Soll und alle Erträge im Haben gebucht!

Die Erfolgskonten sind Unterkonten des Eigenkapitalkontos (EK). Alle Erfolgskonten werden zunächst über das Gewinn- und Verlustkonto (GuV) und dieses dann über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen.

Beispiel

Wir verbrauchen Rohstoffe für 2400€

Konto Rohstoffe

Soll Haben
EBK 40000 A. f. Rohstoffe 2400

Konto Aufwendungen für Rohstoffe

Soll Haben
Rohstoffe 2400 GuV 2400 (1)

(1) Der Abschluss erfolgt genau so wie bei den Bestandskonten. Es wird ein Saldo gebildet und dieser auf die wertmäßig kleinere Seite eingetragen. Da der Saldo hier auf der Haben Seite steht, muss dieser nun im GuV Konto auf die Soll - Seite

Konto GuV

Soll Haben
A. f. Rohstoffe 2400 Eigenkapital 2400 (2)

(2) Hier wieder genauso Saldo bilden zum Abschluss Anschließend kommt dieser auf die gegenüberliegende Seite des Eigenkapitalkontos:

Konto Eigenkapital

Soll Haben
GuV 2400

Umsatzsteuer

  • ist für Unternehmen ein durchlaufender Posten
    • Die Umsatzsteuer verursacht den Unternehmen keine Kosten
  • Die Umsatzsteuer ist niemals Aufwand, die Vorsteuer kein Ertrag
  • geregelt im Umsatzsteuergesetz
  • Nettobetrag + Umsatzsteuer = Bruttobetrag
  • gilt auch für die Entnahme betrieblicher Gegenstände für private Zwecke
Hersteller ----> Großhändler ----> Endhändler ----> Kunde
  100€     +19€     EK 119€  +38€   EK 238€   +76€  476€
                    VK 200€         VK 400€

Wer führt was ans Finanzamt ab?

Hersteller  = 19€
Großhändler = 38€ - 19€ = 19€ (weil ja 19€ Vorsteuer)
Endhändler  = 76€ - 38€ = 38€ (weil ja 38€ Vorsteuer)

Der Unternehmer kassiert vom Kunde die Umsatzsteuer und führt diese ans Finanzamt ab. Der Unternehmer muss jedoch auch Umsatzsteuer zahlen. Da der Gesetzgeber möchte dass die Umsatzsteuer nur die privaten Endverbraucher belastet, erhält der Unternehmer gezahlte Umsatzsteuer zurück. Damit das ganze übersichtlich wird, und nicht jede einzelne Steuer überwiesen werden muss, werden die Umsatzsteuern auf zwei Konten gebucht:

  • Vorsteuerkonto
    • vom Unternehmen bezahlte Umsatzsteuer
    • (Forderung gegenüber dem Finanzamt)
    • Das Vorsteuerkonto ist, genauso wie Forderungen a. LL. ein Aktivkonto
  • Umsatzsteuerkonto
    • vom Kunden kassierte Umsatzsteuer
    • (Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt)
    • Das Umsatzsteuerkonto ist, genau wie Verbindlichkeiten a. LL. ein Passivkonto

Vorsteuer und Umsatzsteuer sind Bestandskonten, keine Erfolgskonten

Die Differenz der beiden Konten entsprich der Zahlllast. Zum Monatsende werden die beiden Konten Vorsteuer und Umsatzsteuer miteinander verrechnet. In den meisten Fällen wird die gebuchte Umsatzsteuer höher sein als die gebuchte Vorsteuer. In diesem Fall stellt die Differenz die Zahllast dar. Das Unternehmen muss bis zum 10. des Folgemonats die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt einreichen.

Am Jahresende werden die Vorsteuer- und Umsatzsteuerkonten miteinander verrechnet. (Das Konto mit dem kleineren Saldo wird über das Konto mit dem größeren Saldo abgeschlossen). Das verbleibende Konto wird, wie alle Bestandskonten, über SBK abgeschlossen.

Abschreibung

Die Abschreibung ist die lineare Wertminderung pro Jahr. Wenn ein Gut im Durchschnitt 3 Jahre genutzt wird, dann kann man jedes Jahr 1/3 des Wertes absetzen. (Siehe AfA Tabellen, AfA = Absetzung für Abnutzung). Da Anlagegüter mehrere Jahre genutzt werden können, wäre es unlogisch im ersten Jahr bereits die gesamten Anschafungskosten als Aufwand zu buchen und im nächsten Jahr nichts mehr. Deshalb werden Anschaffungskosten über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt.

  • Abschreibungen erfassen die jährliche Wertminderung des abnutzbaren Anlagevermögens
  • wie alle Aufwendungen werden diese im Soll gebucht

Beispiel: Abschreibung eines Firmenwagens zum Jahresende mit 5000€ (30000€ / 6 Jahre)

Konto Abschreibungen auf Sachanlagen

Soll Haben
Fuhrpark 5000

Konto Abschreibungen auf Sachanlagen

Soll Haben
Verb. a. LL. 30000 Abschreibung auf Sachanlagen 5000

Nach Abschluss der Konten ist die Karre im nächsten Geschäftsjahr nur noch 25000€ wert. Kann jedoch nur auf 1€ runtergehen, nicht auf 0.

Kosten und Leistungsrechnung (KLR)

  • internes Rechnungswesen
  • zur internen Planung, Kontrolle und Steuerung
  • realistische Informationen zur Planung
  • freiwillig

Warum brauche Ich neben der Finanzbuchhaltung eine Kosten- und Leistungsrechnung? : Das Finanzamt interessiert nicht ob Ich mit Tischen, Stühlen oder Schränken Gewinn mache. Aber mich interessiert das intern.

Aufgaben der Kosten- und Leistungsrechnung

  • Bestimmung von Preisuntergrenzen
    • wie hoch muss ein kostendeckender Verkaufspreis mindestens sein?
  • Ermittlung des optimalen Produktionsprogrammes
    • Welche Produkte lohnen sich am meisten?
  • Kurzfristige und detaillierte Erfolgsrechnungen
    • Wie hoch ist das Betriebsergenis diesen Monat?

Stufen der Kosten und Leistungsrechnung

  • Kostenartenrechnung
    • welche Kosten sind in welcher Höhe angefallen?
  • Kostenstellenrechnung
    • wo sind welche Kosten in welcher Höhe angefallen?
    • Bindeglied zwischen Kostenartenrechung und Kostenträgerrechnung
  • Kostenträgerrechnung
    • in welcher Höhe haben die verschiedenen Kostenträger (Produkte, Aufträge) Kosten verursacht?

Kostenartenrechnung

Abgrenzungsrechnung

  • Aufwendungen
    • neutraler Aufwand
      • betriebsfremder Aufwand
        • kein Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck
        • werden deshalb nicht in betriebsbezogene Kostenrechnung übernommen
        • Beispiel: anonyme Spende, Verluste durch Börsenspekulationen
      • außerordentlicher Aufwand
        • fallen zwar im Rahmen des betrieblichen Leistungsprozesses an, jedoch einmalig oder sehr unregelmäßig
        • in die Kostenrechnung gehen nur Aufwendungen ein, die regelmäßig (damit kalkulierbar und planbar sind)
        • Beispiel: Unfallschaden am Firmenwagen
      • periodenfremder Aufwand
        • Ursache der Entstehung liegt nicht in der aktuellen Periode
        • Beispiel: Wenn Unternehmen im April für das abgelaufene Jahr Gewerbesteuer nachzahlen muss, sind das keine Kosten vom April
    • Zweckaufwand
      • Grundkosten
        • die meisten Aufwendungen fallen regelmäßig im Rahmen des Leistungsprozesses an und werden deshalb unverändert als Kosten übernommen
        • Beispiel: Überweisung der Miete und Gehälter für den laufenenden Monat
      • kalkulatorische Kosten
        • Anderskosten
          • stehen zwar Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung gegenüber, jedoch unterscheiden sich die Werte
          • kalkulatorische Abschreibungen
          • kalkulatorische Zinsen
          • kalkulatorische Wagnisse
        • Zusatzkosten
          • ihnen steht kein Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenüber
          • kalkulatorischer Unternehmerlohn
          • kalkulatorische Miete
  • Leistungen
    • Neutrale Erträge
      • werden nicht in die interne Leistungsrechnung übernommen
      • Betriebsfremde Erträge
        • stehen in keinem Zusammenhang mit dem eigentlichen Betriebszweck
        • Beispiel: Zinserträge eines Elektrogeschäfts
      • Außerordentliche Erträge
        • fallen zwar im Rahmen des betrieblichen Leistungsprozesses an, jedoch einmalig oder sehr unregelmäßig
        • Beispiel: Verkauf einer Maschine über dem Buchwert
      • periodenfremde Erträge
        • Ursache der Entstehung liegt nicht in der aktuellen Periode
        • Beispiel: Steuerrückerstattung für das vergangene Geschäftsjahr
    • Grundleistungen
      • können unverändert in die Leistungsrechnung übernommen werden
      • Beispiel: Umsatzerlöse für Fertigungserzeugnisse

Erfassung der kalkulatorischen Kosten

Kalkulatorische Abschreibungen

Die Berechnung der Abschreibung erfolgt in der Finanzbuchhaltung nach gesetzlichen Vorschriften und steuerlichen Aspekten. Diese spielen jedoch bei der internen Kostenermittlung keine Rolle. Die Unterschiede:

Abschreibungsaufwand (bilanzielle Abschreibung, FIBU) Abschreibungskosten (kalkulatorische Abschreibung, KLR)
alle abnutzbaren Güter werden abgeschrieben nur die betriebsnotwendigen abnutzbaren Anlagegüter werden abgeschrieben (1)
ausgehend von Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehend von Wiederbeschaffungswerten (2)
Abschreibung bis zum Erinnerungswert von 1€ Abschreibung solange die Nutzung erfolgt (3)
gesetzlich vorgeschriebene Abschreibungsmethodenk insbesondere lineare Abschreibung lineare oder leistungsabhängige Abschreibung (4)
  1. KLR erfasst nur betriebliches Geschehen, daher werden nur betriebliche eingesetzte Anlagegüter beschrieben
  2. Will ein Unternehmen langfristig überleben, muss es kostendeckende Preise gestalten die ausreichen um die Substanz des Unternehmens zu erhalten. Durch Umsatzerlöse müssen soviel Abschreibungsbeträge zurückfließen, dass das Anlagegut, nach Ablauf der Nutzungsdauer, neu gekauft werden kann. Deshalb wird mit Wiederbeschaffungswerten gerechnet.
  3. Da die Kosten den betriebsbedingten Werteverzehr erfassen sollen, werden Anlagegüter so lange abgeschrieben, wie sie genutzt werden
  4. Ziel ist es die Wertminderung realistisch zu erfassen. bei gleichmäßiger Nutzung = linear, beu unregelmäßiger Nutzung = leistungsabhängig

Beispiel: Eine Maschine wurde für 50.000€ netto angeschaffft. Der Neupreis liegt inzwischen bei 54.000€ netto. Nutzungsdauer lt. AfA 10 Jahre. Intern wird jedoch auf 8 Jahre geschätzt. Der Betrieb geht davon aus, dass die Maschine nach 8 Jahren für 8.000€ verkauft werden kann

                                  Anschaffungskosten            50.000€
bilanzielle Abschreibung = -------------------------------- = ---------- = 5.000€ / Jahr
                            Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle     10 Jahre

							     Wiederbeschaffung - Restwert       54.000€ - 8.000€
kalkulatorische Abschreibung = --------------------------------- = ------------------ = 5.750€ / Jahr
					            intern geschätzte Nutzungsdauer          8 Jahre
Kalkulatorische Zinsen

Die kalkulatorischen Zinsen ergeben sich, indem man das betriebsnotwendige Kapital mit dem derzeit am langfristigen Kapitalmarkt üblichen Zinssatz multipliziert.

Hintergrund: Jeder Unternehmer könnte sein Eigenkapital statt in das eigene Unternehmen auch verzinst anlegen. Diese entgangenen Zinsgewinne soll der Kunde aber genauso über kostendeckende Preise wiedererstatten wie die tatsächlich gezahlten Fremdkapitalzinsen.

Für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen ist die Mittelherkunft (Eigen- oder Fremdkapital) egal, entscheident ist alein, dass das Kapital betrieblichen Zwecken dient.

Gliederung der Kosten

Zurechenbarkeit der Kosten zu den Kostenträgern

nach ihrer Zurechenbarkeit zu Kostenträgern unterscheidet man zwischen Einzel- und Gemeinkosten.

  • Einzelkosten
    • lassen sich einem bestimmten Kostenträger (Produkt, Dienstleistung, Auftrag) direkt zurechnen
    • Beispiel: Materialeinzelkosten
  • Gemeinkosten
    • lassen sich einem bestimmten Kostenträger nicht direkt zurechnen
    • Beispiele: Betriebsstoffkosten, Gehälter, Miete
Verhalten der Kosten bei Beschäftigungsveränderungen

Fixe Kosten fallen unabhängig von der Beschäfttigungssituation (Ausbringungsmenge) stehts in gleicher Höhe an, z.B. Miete oder feste Gehälter.

Variable Kosten ändern sich mit der Höhe der Beschäftigung und sind abhängig von der Ausbringungsmenge, z.B. je mehr Produkte hergestellt werden, desto höher ist der Rohstoffverbrauch.

Kostenstellenrechnung

  • ist das Bindeglied zwischen der Kostenarten- und Kostenträgerrechnung

Gemeinkosten können nicht direkt in die Kostenträgerrechnung übernommen werden, da sie sich nicht direkt zurechnen lassen. Stattdessen werden sie indirekt, mithilfe von Prozentsätzen (Zuschlagssätze), den einzelnen Kostenträgern zugerechnet. Diese Prozentsätze werden in der Kostenstellenrechnung ermittelt.

Die Prozentsätze werden ermittelt indem man die Summe der Gemeinkosten, die in einer Kostenstellen angefallen sind, zu einer festgelegten Basis ins Verhältnis setzt. Als Basis dienen insbesondere die Einzelkosten.

Die Kostenstellenrechnung dient außerdem der Kostenkontrolle. Welcher Unternehmensbereich entwickelt welche Kosten -> Schuldfindung, gaaaanz wichtig für fingerpointing und so ;)

Bildung von Kostenstellen

Eine Kostenstelle ist jeder betriebliche Bereich, für den die Kosten separat geplant, erfasst und kontrolliert werden.

Damit man immer klar einen Verantwortlichen hat, ist es wichtig dass die Kostenstellen mit den Zuständigkeitsbereichen um Unternehmen übereinstimmen. Zum Beispiel Material, Fertigung, Vertrieb, Verwaltung.

Ablauf / der Betriebsabrechnungsbogen
  1. Die Gemeinkosten aus der Kostenartenrechnung weren übernommen und aufgelistet
  2. Die Gemeinkosten werden auf Kostenstellen verteilt
    • entweder über genaue Daten wie z.B. Gehälter
    • oder über Verteilungsschlüssel wie z.B. Miete nach Quadratmeter
  3. Wenn alle Gemeinkosten verteilt sind, wird für jede Kostenstelle die Summe gebildet. (Summe der Geminkosten pro Kostenstelle)
  4. anhand dieser Summen kann man nun Prozentwerte ausrechnen und die Gemeinkosten verteilen

Kostenträgerrechnung

  • Vorkalkulation
    • erfolgt anhand von Normal- und Plankosten
    • Ermittlung der Selbstkosten vor der Leistungserstellung
    • Rechnung mit Normalzuschlagssätzen (durchschnittliche Zuschlagssätze der vergangenen Monate)
  • Nachkalkulation
    • nach Erledigung des Auftrags
    • Kontrolle mit tatsächlich angefallenen Istkosten

Deckungsbeitragsrechnung

Deckungsbeitrag

Gibt an, in welchem Umfang ein Produkt zur Deckung der fixen Kosten beiträgt. Jeder Auftrag mit positivem Deckungsbeitrag wird angenommen. Jedes Produkt mit positivem Deckungsbeitrag bleibt im Sortiment.

Deckungsbeitrag pro Stück

Der Deckungsbeitrag pro Stück gibt an, was vom Verkaufspreis, nach Abzug der variablen Kosten pro Stück, übrig bleibt zur Deckung der fixen Kosten.

Deckungsbeitrag pro Stück = Nettoverkaufspreis - variable Stückkosten

Jedes Produkt mit positivem Deckungsbeitrag sollte im Produktionsprogramm bzw. Sortiment bleiben.

Deckungsbeitrag pro Periode

Multipliziert man den Deckungsbeitrag pro Stück mit Menge pro Periode (z.B. Monat), erhält man den Deckungsbeitrag pro Periode für dieses Produkt.

kurzfristige Preisuntergrenze

kurzfristige Preisuntergrenze = variable Kosten pro Stück

Kurzfristig kann man, um z.B. einen Kundenauftrag zu gewinnen, den Preis senken. Die kurzfristige Preisuntergrenze entspricht den variablen Kosten pro Stück. Für kurzfristige Entscheidungen sind die fixen Kosten nicht relevant, da sie kurzfristig nicht abgebaut werden können.

langfristige Preisuntergrenze

langfristige Preisuntergrenze = Fixkosten pro Stück + variable Kosten pro Stück

Langfristig muss der Preis die Kosten decken.

= Fixkosten pro Stück + variable Kosten pro Stück
= (Fixkosten / erhoffte Stückzahl pro Periode) + variable Kosten pro Stück

Beispiel: (Fixkosten pro Monat = 20.000€, variable Kosten pro Stück = 150€) Welche langfristige Preisuntergrenze darf ich nicht unterschreiten wenn Ich pro Monat 500 Stück verkaufe?

Fixkosten pro Stück = 20.000€ / 500 = 40€
langfristige Preisuntergrenze = 40€ + 150€ = 190€

Break Even Point

BEP = Fixkosten / Deckungsbeitrag pro Stück

Der Break Even Point, oder die Gewinnschwelle gibt an, bei welcher Menge man keine Verluste mehr erzielt.

Controlling - Bilanzkennzahlen

  • wichtig für vergleichende Betrachtung für das Management in allen Unternehmensbereichen
  • auch wichtig zur Analyse des Jahresabschlusses zur Unternehmensbewertung (auch durch Unternehmensexterne)

Liquidität

Diese Kennzahlen sollen Aussage über die betriebliche Zahlungsfähigkeit machen.

Liquidität 1. Grades

          flüssige Mittel
L1 = ---------------------------- * 100 = x %
      kurzfristiges Fremdkapital
  • flüssige Mittel
    • bestehen vor allem aus den Positionen Bankguthaben und Kasse
  • kurzfristiges Fremdkapital
    • alle Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit < 1 Jahr , z.B. Verbindlichkeiten a. LL.

Liquidität 2. Grades

      kurzfristigte Forderungen + flüssige Mittel
L2 = --------------------------------------------- * 100 = x %
               kurzfristiges Fremdkapital

Eine Liquidität 2. Grades in Höhe von X Prozent sagt aus, dass nur X% der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch flüssige Mittel und Kundenforderungen gedeckt sind. Die Liquidität 2. Grades sollte mindestens 100% betragen.

Liquidität 3. Grades

       kurzfristiges Umlaufvermögen
L3 = -------------------------------- * 100 = x %
      kurzfristige Verbindlichkeiten

Eiserne Reservern (Sicherheitsbestände) gehören nicht zum kurzfristigen Umlaufvermögen. Die Liqiudität 3. Grades sollte mindestens 200% betragen.

Eigenkapitalquote

       Eigenkapital
EK = --------------- * 100 = x %
      Gesamtkapital

Eine hohe Eigenkapitalquote bedeutet, dass das Unternehmen langfristig solide finanziert ist. Die Eigenkapitalquote liegt in Deutschland durchschnittlich zwischen 20% - 25%. Unter 20% ist schlecht.

Anlagendeckungsgrad II

                          Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital
Anlagendeckungsgrad II = ------------------------------------------- * 100 = x %
                                    Anlagevermögen

Da das Anlagevermögen langfristig gebunden ist, sollte es i.d.R. auch langfristig finanziert werden. Der Deckungsgrad II sollte mindestens 100% betragen.

Cash Flow

Der Cash Flow ist eine Kennzahl, die angibt welchen Geldzufluss ein Unternehmen in einer Periode aus dem Umsatzprozess erwirtschaftet hat, und was somit während des Jahres für Invenstitionen, Tilgungszahlungen oder Gewinnausschüttungen zur Verfügung steht. Er ist der Maßstab für die Innenfinanzierungskraft eines Unternehmens und zeigt die finanzielle Unabhängigkeit von außenstehenden Geldgebern an.

  Jahresüberschuss
+ nicht auszahlungswirksame Aufwendungen
- nicht einzahlungswirksame Erträge
= Cash Flow
  • nicht auszahlungswirksame Aufwendungen
    • z.B Abschreibungen
  • nicht einzahlungswirksame Erträge
    • z.B. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

Rendite

Rendite = Gewinn in Prozent

Umsatzrendite (Umsatzrentabilität)

                    Gewinn
Umsatzrendite = -------------- * 100 = x %
                 Umsatzerlöse

Eine Umsatzrendite von 10% bedeutet, dass pro Euro Umsatz 10cent Gewinn gemacht wurden.

Eigenkapitalrendite (Eigenkapitalrentabilität)

                          Gewinn
Eigenkapitalrendite = -------------- * 100 = x %
                       Eigenkapital

Die Eigenkapitalrendite eines Unternehmens gibt an, wie viel % Gewinn auf das eingesetzte Eigenkapital entfällt. Sie zeigt die Verzinsung des Eigenkapitals an. (Als hätte man das Eigenkapital auf angelegt.) In der aktuellen Situation ist alles unter 5% doof, ab 10% ist schon gut.

Gesamtkapitalrendite (Gesamtkapitalrentabilität)

                        Gewinn + Fremdkapitalzinsen
Gesamtkapitalrendite = ----------------------------- * 100 = x %
                              Gesamtkapital

Die Gesamtkapitalrendite gibt an, welchen prozentualen Beitrag das eingesetzte Gesamtkapital erwirtschaftet hat. Die Fremdkapitalzinsen sind dem Gewinn hinzuzurechnen, da sie in der gleichen Periode erwirtschaftet worden sind, aber den GEwinn schmälern. Sie ist die gemeinsame Rendite der eigen- und Fremdkapitalgeber.

Leverage-Effekt

Durch zunehmende Verschuldung kann die Eigenkapitalrentabilität immer weiter erhöht werden, so lange die Gesamtkapitalrentabilität über dem Fremdkapitalzinssatz liegt. Ich kann also meine Eigenkapitalrentabilität steigern in dem Ich mir weiteres Geld leihe. Ich muss nur aufpassen dass meine Gesamtkapitalrentabilität noch die Zinsen dafür abdeckt.

Betriebsorganisation

Aufbauorganisation

  1. Zerlegung der Gesamtaufgabe in Teilaufgaben (Aufgabenanalyse)
  2. Zusammenfassung von Teilaufgaben zu einer Stelle (Stellenbildung)
  3. Zusammenfassung ähnlicher Stellen zu größeren Einheiten (z.B. Abteilungen)
  4. Regelung der Beziehungen zwischen den Aufgabenträgern

Eine Stelle ist die kleinste organisatorische Einheit eines Betriebs. Eine Instanz ist eine Stelle mit Weisungsbefugnis.

Einliniensystem

  • jeder MA hat nur einen unmittelbaren Vorgesetzten
  • Vorteile
    • klare Befehlswege
    • eindeutige Kompetenzabgrenzung
  • Nachteile
    • Überlastung der Führungskräfte
    • lange Informationswege
    • schwerfällig und unflexibel

Stabliniensystem

  • Einliniensystem, ergänzt mit Stabsstellen
  • Stabsstellen werden mit Spezialisten besetzt, beraten die Führungskräfte, haben aber keine Weisungsbefugnis
  • Vorteile
    • Entlastung der Führungskräfte
    • Gefahr von Fehlentscheidungen wird verringert
  • Nachteile
    • höhere Kosten
    • ein autoritärer Führungsstil wird eventuell verstärkt, da Vorgesetzte weniger auf die Beratung durch die Mitarbeiter angewiesen sind

Matrixsystem

  • Sonderform des Mehrliniensystems
  • Mitarbeiter haben gleichzeitig 2 unmittelbare Vorgesetzte
  • 2 Befehlswege bzw. Hierarchien überschneiden sich
    • eine Hierarchie ist nach Objekten (z.B. Produktgruppen) geglieder
    • die andere nach Verrichtungen (Funktionen)
  • Vorteile
    • Die Führungsspitze wird entlastet
    • verbesserte Koordination und Kommunikation zwischen den Unternehmensbereichen
    • verbesserte Problemlösungen, da unterschiedliche Blickwinkel
  • Nachteile
    • Kompetenzprobleme wegen Überlappung der Aufgabenbereiche
    • hoher Zeitbedarf für Entscheidungen, da Einigung zwischen den Verantwortlichen herbeizuführen ist

Spartenorganisation

  • der Leitungsspitze unterstehen produktbezogene, relativ selbstständige Geschäftsbereiche (Sparten)
  • in etwa wie Unternehmen in der Unternehmung
  • innerhalb der Sparte wiederum verschieden Organisationsformen möglich
  • Vorteile
    • jede Sparte spezialisiert auf Produktgruppe
    • Sparten als kleinere Einheiten sind flexibler und leichter zu organisieren
    • Sparten können sich einfacher und schneller an Marktveränderungen anpassen
  • Nachteile
    • die Nutzung von Gemeinsamkeiten fehlt
    • Spartenegoismus

Ablauforganisation

Ziele der Ablauforganisation

  • optimale Durchlaufzeiten
  • gleichmäßige Auslastung von Mensch und Betriebsmitteln
  • humane Arbeitsbedingungen
  • Einhaltung von Qualitätsnormen
  • Einhaltung von Terminen

Zwischen den Zielen bestehen i.d.R. Zielkonflikte, da die Ziele selten alle gleichzeitig erreicht werden können.

Typische Schwachstellen von Arbeitsabläufen

  • häufige Unterbrechung durch unnötige Zergliederung des Gesamtvorganges
  • lange Wegstrecken durch ungünstige Anordnungen der Tätigkeiten oder Räumlichkeiten
  • unangemessen lange Wartezeiten im Verhältnis zu den Bearbeitungszeiten

Prozessorganisation

Mit wachsender Größe eines Unternehmens und zunehmender Arbeitsteilung nehmen auch die Schnittstellen zu. Schnittstellen sind die Übergänge von einer Organisationseinheit zu einer anderen. Funktionsorientierte Organisation führt zu vielen Schnittstellen. Durch prozessorientierte Organisation werden Schnittstellenprobleme verringert, indem der gesamte Geschäftsprozess von einer Arbeitsgruppe erledigt wird und für jeden Geschäftsprozess ein Prozessverantwortlicher bestimmt wird. Kunden haben so nur einen Ansprechpartner. Die Aufteilung der Aufgaben auf die Mitarbeiter sollte durch die Mitarbeiter selbst erfolgen. Dies setzt vielseitig einsetzbare Mitarbeiter vorraus.

Personalführung

Motivation

Motiv: Beweggrund für menschliches Verhalten

  • die jeweiligen Arbeitsaufgaben sind so zu gestalten, dass sich der Einzelne mit den Zielen der Organisation identifizieren kann.
  • Motivation dient der Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen
  • Einbindung der Mitarbeiter in notwendige Veränderungsvorhaben

intrinsisch / extrinsisch

  • intrinsische Motivation
    • beruht auf vom Einzelnen selbst besetimmten Faktoren
    • langfristige Wirkung
    • Beispiele:
      • streben nach verantwortungsvollen Tätigkeiten
      • Entscheidungsfreiheiten
      • persönliche Entwicklungsmöglichkeiten
      • interessante Arbeitsinhalte
  • extrinsische Motivation
    • Faktoren werden von Dritten, z.B. vom Vorgesetzten, vorgegeben mit dem Ziel, jemanden zu einem gewünschten Verhalten zu motivieren
    • stärkerer, kurzfristiger Effekt
    • Beispiele
      • Gehalteserhöhung
      • Belobigungen
      • Beförderungen
      • aber auch Bestrafungen

Inhaltstheorien der Motivation

  • versuchen zu erklären, was in einer Person oder in seiner Umwelt Verhalten erzeugt und aufrecht erhält.

Hierarchie der Bedürfnisse nach Maslow

  • basiert auf der Annahme, dass ein unbefriedigtes Bedürfnis Spannung erzeugt
  • nach Maslow gibt es fünf grundlegende, aufeinander aufbauende Kategorien von Bedürfnissen:
    • Selbstverwirklichung
    • Wertschätzung
    • Soziale Bedürfnisse
    • Sicherheitsbedürfnisse
    • Grundbedürfnisse
  • häufig reicht ein Befriedigungsgrad von 70%, damit das nächst höhere Bedürfnis motivierend wird
  • je älter, umso wichtiger werden die oberen Schichten

Zwei-Faktoren-Theorie von Herzberg

Faktoren die sich positiv auf die Arbeitszufriedenheit auswirken sind völlig andere als jene, die zu Unzufriedenheit führen. Motivatoren(intrinsisch) lösen Zufriedenheit aus und motivieren. Hygienefaktoren(extrinsisch) lösen keine Zufriedenheit aus, ihre Nichterfüllung führt jedoch zu Unzufriedenheit.

  • Motivatoren
    • die Arbeit an sich
    • die Möglichkeit etwas zu leisten
    • die Möglichkeit, sich weiter zu entwickeln
    • Verantwortung bei der Arbeit
    • Aufstiegsmöglichkeiten
    • Anerkennung
  • Hygienefaktoren
    • Gestaltung äußerer Arbeitsbedingungen
    • Beziehung zu den Kollegen
    • Beziehungen zu den Vorgesetzten
    • Firmenpolitik und Administration
    • Entlohnung und Sozialleistungen
    • Krisensicherheit des Arbeitsplatzes

Prozesstheorien der Motivation

Prozesstheorien fragen danach, wie ein bestimmtes Verhalten des Einzelnen generiert, gelenkt und erhalten bzw. unterbrochen werden kann.

VIE-Theorie von Vroom

Vroom versucht anhand der Faktoren Valenz, Instrumentalität und Erwartung zu erklären, warum Menschen sich für eine bestimmte Handlungsalternative entscheiden.

  • Valenz
    • Attraktivität eines Ergebnisses / Ziels für den Handelnden
  • Instrumentalität
    • Wert zwischen -1 und 1
    • gibt an, in wiefern die Handlungsergebnisse die übergeordneten Ziele zwingend unterstützen (1) oder verringern (-1)
  • Erwartung
    • subjektive Wahrscheinlichkeit des Individuums, dass eine bestimmte Handlung auch ein bestimmtes Handlungsergebnis zur Folge hat
    • 0 = sicher nicht
    • 1 = sicher

Mitarbeitergespräch

Das Mitarbeitergespräch ist ein Gespräch zwischen Mitarbeiter und dem unmittelbaren Vorgesetzten. Es ist ein wichtiges Instrument der personalführung und Personalentwicklung.

Gegenstand und Ziel des Gesprächs

  • Herabsetzung von Sprach- und Kommunikationsbarrieren
  • Wo muss und wie kann der MA seine beruflichen Kompetenzen verbessern?
  • Wie können Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit verbessert werden?
  • Individualziele und Unternehmensziele sollen angenähert und miteinander verbunden werden
  • Wie kann der Informationsfluss und die Organisation verbessert werden?
  • ...

Vorbereitung

  • zeitliche Planung (Terminvereinbarung mindestens 2 Wochen vorher)
  • Raumplanung
    • angenehme Atmosphäre
    • keine Störungen
    • nicht am Schreibtisch des Vorgesetzten, da dass die Distanz erhöht
  • Gesprächsvorbereitung
    • beide Seiten sollen ihre Anliegen und Fragen sammeln

Durchführung

  • das Gespräch sollte von gegenseitiger Achtung und Einfühlungsvermögen geprägt sein
    • Schuldzuweisungen und Ermahnungen sollten vermieden werden
  • Verwendung vorhandener Checklisten
  • realistische, messbare, terminierte und akzeptierte Ziele entwickeln
  • Diese Ziele schriftlich festhalten

Probleme

  • Gespräch darf auf keinen fall als Teil traditioneller, hierarchisch autoritärer Strukturen empfunden werden
  • Mitarbeiter muss über Sinn und Ablauf des Gesprächs informiert werden
  • kein pro-forma Gespräch führen, dies könnte die MA demotivieren und die Beiehung zwischen MA und Vorgesetzten weiter verschlechtern

Zusammenarbeit mit Freiberuflern

Aus Sicht des Unternehmens

  • Vorteile
    • keine Lohnnebenkosten
    • flexibler Einsatz
    • keine Fixkosten
    • neue Ideen / keine Betriebsblindheit
  • Nachteile
    • Loyalität
    • Abfluss von Know How

Klausur: wenn er nichts hinschreibt, gilt es immer aus Sicht des Unternehmens

Aus Sicht des Menschen

  • Vorteile aus Sicht des Menschen
    • Freiheit!!!, Flexibilität
    • Es gibt keine Chefs, nur Geschäftspartner
  • Nachteile
    • keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    • fehlende Sicherheit

Innovationsmanagement

Eine Innobation ist die erstmalige wirtschaftlich erfolgreiche Anwendung einer Problemlösung. Dabei kann es sich um Produktinnovationen, Prozessinnovationen, Sozialinnovationen oder Strukturinnovationen handeln.

Aufgaben des Innovationsmanagementes

  • Innovationsziele festlegen
  • Innovationsprozesse planen, steuern und kontrollieren
  • innovationsfördernde Organisationsstruktur und -kultur mit entsprechenden sozialen Beziehungen schaffen

Markteintrittsstrategien

  • Pionierstrategie
    • Pionier kann aufgrund der Monopolstellung die Zahlungsbereitschaft vor allem bei innovationsfreudigen Erstkäufern optimal abschöpfen
    • Erfahrungsvorsprung gegenüber Wettbewerbern erlangen
    • Imagevorteile
    • hohe Unsicherheit bezüglich Kosten und der Nachfrage
  • Strategie der frühen Folger
    • Markteintritt kurze Zeit nach dem Pionier
    • manchmal Verdrängung des Pioniers möglich
      • unzureichende Kundenbindung
      • fehlende Verbesserung des Produkts durch den Pionier
  • Strategie der späten Folger
    • sicherere Prognose der Marktentwicklung und des Käuferverhaltens
    • Produktmängel können weitgehend vermieden werden
    • häufig Immitationsstrategie
      • Leistungen zu niedrigen bzw. wettbewerbsfähigeren Preisen
      • entscheidend ist hier konsequente Niedrigpreispolitik in Verbindung mit leistungsfähiger Werbung

Innovationsprozess

  • Ideensammlung
    • zurückgreifen auf bereits bestehende Ideen
      • Veröffentlichungen
      • Kunden
      • Mitarbeiter
      • Wettbewerber
  • Ideengenerierung
    • Brainsotrming
    • Ideen sammeln
    • Ideen bewerten

Produkteigenschaften müssen sich an den Kundenwünschen orientieren. Dabei muss berücksichtigt werden, welche Leistungsmerkmale die Kunden in welchem Umfang zu zahlen bereit sind.