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- Für eine GmbH ist für das Jahr 2022 ein Grundbeitrag von 290 Euro und eine Umlage von 0,21 % des Gewerbeertrags zu zahlen.
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(Das sind bei 50.000 € Gewerbeertrag dann 105 € Umlage.)
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-[Gewerbeanmeldung in Stuttgart](https://www.stuttgart.de/vv/leistungen/gewerbe-anmelden.php?p=1118%2C1561%2C%2Fservice%2Fdienstleistungen%2Findex.php%2C104840)
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- Für eine GmbH ist für das Jahr 2024 ein Grundbeitrag von 220 Euro und eine Umlage von 0,14 % des Gewerbeertrags zu zahlen.
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(Das sind bei 50.000 € Gewerbeertrag dann 70 € Umlage.)
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-[Gewerbeanmeldung in Stuttgart](https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/gewerbe-anmelden.php)
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- Ausgenommen davon sind: die ausschließliche Verwaltung eigenen Vermögens
- Abfallgebühren: Abfallwirtschaftssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (AfS) zuletzt geändert am 5.12.2019 (Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart Nr. 50 vom 12.12.2019)
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- Abfallgebühren noch nicht nachgeschaut, online scheinen die nicht zu sein.
- Gesetzliche Rücklageverpflichtung von 25 % vom Gewinn. Diese endet erst, wenn eine Kapitalerhöhung auf 25.000 € beschlossen und im Handelsregister eingetragen wird.
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